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1. Dem Stiftungsvermögen wachsen eventuelle Zuwendungen der Stifter oder Dritter zu, die dazu ausdrücklich bestimmt sind. Die Stiftung darf Zustiftungen annehmen. Andere Zuwendungen dürfen dem Stiftungsvermögen zugeführt weden, soweit dies steuerlich im Rahmen der Gemeinnützigkeit unschädlich ist. 2. Das Stiftungsvermögen ist in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten. 3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr, es beginnt mit der Erteilung der Anerkennung und endet am 31. Dezember desselben Jahres. Die Stiftung verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Die Stiftung selbst ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsmässige Zwecke verwendet werden. Niemand wird durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismässig hohe Vergütungen begünstigt. Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Emnid, die 2005 im Auftrag der Bertelsmann Stiftung durchgeführt wurde, kennen nur 50 Prozent der Deutschen eine Stiftung.So denken 23 Prozent der Deutschen, Stiftungen würden "Spenden sammeln". Doch das trifft nur auf wenige Stiftungen zu. Stiftungen sind im klassischen Sinne seit über 1000 Jahren Geldgeber für gemeinnützige Zwecke. Dennoch sind die meisten Deutschen Stiftungen gegenüber skeptisch. Fast ein Drittel der Bevölkerung ist derAuffassung, dass Stifter vor allem deshalb eine Stiftung gründen, weil sie Steuern sparen wollen. Das ist ein jedoch nicht der Fall, denn das an die Stiftung übertragene Kapital steht dem Stifter nicht mehr zur Verfügung. So wundert es nicht, dass nur 31 Prozent der Deutschen der Meinung sind, es solle "mehr Stiftungen geben".
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